Logo von Sachverständigenbüro Manfred Zimmermann und Cargutachten Denny Zimmermann in Lübben
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Leistungen

Sachverständigenbüro Manfred Zimmermann in Lübben

Schadengutachten

Schadensdokumentation, Beweissicherung

Schaden-gutachten

Schadensdokumentation, Beweissicherung

Wertgutachten

Fahrzeugbewertung, Leasinggutachten

Wert-gutachten

Fahrzeugbewertung, Leasinggutachten

Elektrofahrzeuge

Fahrzeugbewertung, Leasinggutachten

Elektro-fahrzeuge

Fahrzeugbewertung, Leasinggutachten

Oldtimergutachter

Kurzbewertung, Classic-Data-Zertifikat, Bewertung

Oldtimer-gutachter

Kurzbewertung, Classic-Data-Zertifikat, Bewertung

Schadengutachten

Welche Ansprüche haben Sie bei einem unverschuldeten Unfall? Das Schadensgutachten, das unsere objektiven Sachverständigen aus Lübben für Sie erstellen, dokumentiert, welche rechtlichen Ansprüche Sie haben. Ob Reparatur oder -verkauf – Sie haben die Wahl! Mithilfe des Kfz-Gutachtens entscheiden Sie selbst, ob Sie eine Reparatur beanspruchen oder Ihr Fahrzeug einfach verkaufen. Selbstverständlich sind Sie mit einem Unfallgutachten auch bei Kaskoschäden auf der sicheren Seite. Der Unfall wird von unseren erfahrenen Kfz-Sachverständigen bis ins kleinste Detail dokumentiert.

Somit hilft das Unfallgutachten nicht nur bei der Ermittlung der Ansprüche, sondern auch bei der Unfallaufklärung.

Nicht selten kommt es vor, dass unbegründete Schadensersatzforderungen geltend gemacht werden. Schützen Sie sich vor betrügerischen Machenschaften! Um die Kosten so gering wie möglich zu halten, ist es sinnvoll, ein Unfallgutachten anfertigen zu lassen, das Sie auch bei Ihrer Versicherung vorlegen können.

  • Schadensdokumentation

    Sie fragen sich, welche Punkte in einem Unfallgutachten aufgeführt werden? Ihr Kfz-Sachverständiger aus Lübben begutachtet Ihr Fahrzeug und ermittelt den Schaden anhand mehrerer relevanter Punkte. Im Unfallgutachten stehen folgende Informationen:


    • technische Daten
    • Auflistung der Sonderausstattung
    • Schadensdokumentation: Beschreibung des Schadens inklusive Fotos
    • Ermittlung der Reparaturmaßnahmen
    • Kosten für die Reparatur
    • Dauer der Unfallreparatur
    • Wirtschaftlichkeit der Unfallreparatur
    • Ermittlung einer Wertminderung
    • Dokumentation der Schäden, die vor dem Unfall bereits vorhanden waren (Altschäden)
    • Abzüge „Neu für Alt“
    • Fahrzeugwert vor und nach dem Unfall
    • Wiederbeschaffungswert

    Aber wer zahlt das Unfallgutachten eigentlich? Informieren Sie sich rund ums Schadensgutachten!

  • Sondergutachten & Beweissicherung

    Auch in schwierigen Fällen stehen Ihnen unsere Kfz-Sachverständigen zur Verfügung. Unter anderem erstellen wir Gutachten für:


    • Leasingfahrzeuge
    • Wohnwagen/ Wohnmobile
    • Material-/ Bruchanalyse
    • Glühlampenuntersuchung
    • Vorschadenuntersuchung

    Beweissicherung: Sie hatten einen Autounfall und es ist noch nicht klar, wer der Schuldige ist? Auch in diesem Fall ist es sinnvoll, ein detailliertes Unfallgutachten erstellen zu lassen. Sobald die Schuldfrage geklärt ist, haben Sie ein vollständiges Schadensgutachten, das Sie als Beweissicherung vorlegen können – auch nach mehreren Wochen noch.

  • Unfallrekonstruktion: Lackschäden und Motorschäden beheben

    Lackschäden: Der Lack Ihres Fahrzeuges ist beschädigt? Dafür gibt es viele Gründe! Unsere geschulten Sachverständigen überprüfen, ob sich die Reparatur oder eine Fahrzeuglackierung wirklich lohnen. Am Ende erhalten Sie ein ausführliches Dokument, das Auskunft über die Lackeigenschaften und die Kosten für die Lackreparatur gibt.


    Motorschäden: Der Motor Ihres Fahrzeuges ist beschädigt? Egal ob Leistungsmangel, Verbrauchserhöhung oder Bruch einzelner Teile – unser Team ermitteln die Schadensursache. Auf Ihren Wunsch hin erstellen wir auch gerne eine Kostenkalkulation für die Reparatur des Schadens.


    Als erfahrene Kfz-Sachverständige in Lübben arbeiten wir mit modernen Prüfgeräten und Messeinrichtungen, die aussagekräftige Werte garantieren. Durch das neutrale Unfallgutachten, das wir für Sie erstellen, stellen Sie sicher, dass Ihre Ansprüche bei der Schadensabwicklung berücksichtigt werden. Vertrauen Sie auf unsere Hilfe und nehmen Sie Kontakt auf!

Wertgutachten

Sie möchten den Wert Ihres Fahrzeuges ermitteln lassen? Unsere geschulten DAT-Sachverständigen dokumentieren den aktuellen Zustand Ihres Autos oder Kraftrades. Bei Cargutachten Zimmermann in Lübben erhalten Sie eine aussagekräftige Fahrzeugbewertung, die vor allem beim Verkauf hilfreich ist.


Das Dokument beinhaltet alle relevanten Fahrzeugmerkmale, die einen Einfluss auf den Verkaufspreis haben. Unsere Sachverständigen begutachten das gesamte Auto oder Kraftrad – vom Motor über die Geschwindigkeitsanzeige bis hin zur Innenausstattung. Wir protokollieren die wichtigsten Kriterien für die Fahrzeugbewertung nachvollziehbar. Das Ergebnis ist ein präziser, verlässlicher Wert.

  • Fahrzeugbewertung

    Käufer wünschen sich Transparenz und Seriosität! Der Istzustand und der Fahrzeugwert sind unabdingbar für den Verkauf. Egal, ob Sie Ihr Auto verkaufen möchten oder sich für den aktuellen Marktwert Ihres Motorrades interessieren – mit einer detaillierten Fahrzeugbewertung erfahren Sie, wie viel Ihr Wagen oder Kraftrad wirklich wert ist!


    Unsere zertifizierten DAT-Sachverständigen erstellen ein professionelles Gutachten, das Sie potenziellen Käufern vorlegen können. Vorhandene Schäden, wie beispielsweise Kratzer im Lack, Beulen im Blech, abgenutzte Polsterstoffe und Co. werden in der Fahrzeugbewertung aufgelistet. Ebenso gehört die Dokumentation von bereits vorgenommenen Reparaturen dazu.


    Ein kleiner Einblick in die Fahrzeugbewertung:


    • Fahrzeugmodell & Marke
    • Baujahr
    • Kilometerstand
    • Erstzulassung
    • Sonderausstattung
    • Infos über die Hauptuntersuchung
    • vorhandene Schäden
    • … und weitere Merkmale, die für die Ermittlung des Wertes relevant sind!

    Nicht zu vergessen: Natürlich können auch Fahrzeugbewertungen auf ein zurückliegendes Datum erstellt werden!

  • Leasinggutachten als Streitpunkt

    Das Leasinggutachten ist abgelaufen und nun stellt sich die Frage, ob die Gebrauchsspuren reparaturbedürftig sind? Problematisch wird die Situation vor allem dann, wenn Sie dazu aufgefordert werden, einen Kostenanteil zu übernehmen. Unsere Sachverständigen unterstützen Sie bei Meinungsverschiedenheiten!


    Wir erstellen ein objektives Gutachten, das als Grundlage für Verhandlungen mit Leasinggesellschaften verwendet werden kann. Lassen Sie sich beraten!


    Übrigens: Wir bewerten auch mobile Baumaschinen und Oldtimer – informieren Sie sich über unseren Service!

Oldtimer-Gutachten

Fahrzeugbesitzer von klassischen Old- oder Youngtimern wissen, dass der Fahrzeugwert von den vorgenommenen Reparaturen und vorhandenen Originalteilen abhängt. Ist das Fahrwerk nahezu im Originalzustand, ist der Verkaufswert deutlich höher als bei einem Wagen, der sehr häufig repariert und restauriert werden musste. Als erfahrene Kfz-Sachverständiger aus Lübben sind wir mit der Erstellung von Oldtimer-Gutachten vertraut. Ob Pflege, Laufleistung, Marke, Modell, Baujahr und viele weitere Kriterien, die bei der Dokumentation überprüft und vermerkt werden – wir erstellen eine Bewertung, auf die Sie sich verlassen können!

In der Pflege eines Old- oder Youngtimers steckt viel Arbeit hinter. Wer einen beliebten Klassiker in der Garage hat, weiß, dass das Fahrzeug regelmäßig fachgerecht aufbereitet werden muss, um auch nach vielen Jahren noch intakt zu sein. Informieren Sie sich über das Oldtimer-Gutachten, das wir für Sie in Lübben anfertigen!

Unsere Kfz-Sachverständigen erstellen Oldtimer-Gutachten für:

Old- und Youngtimer (Pkw-Erstzulassung nach 1945/ älter als 20 Jahre)

US-Fahrzeuge

Szenefahrzeuge

Vorkriegsfahrzeuge

Motorräder

Schlepper/ Traktoren/ Unimog

Lkws/ Omnibusse

Versicherungseinstufung

Schadensgutachten für Kasko & Haftpflicht

Kaufberatung

Old- und Youngtimer (Pkw-Erstzulassung nach 1945/ älter als 20 Jahre)

US-Fahrzeuge

Szenefahrzeuge

Vorkriegsfahrzeuge

Motorräder

Schlepper/ Traktoren/ Unimog

Lkws/ Omnibusse

Versicherungseinstufung

Schadensgutachten für Kasko & Haftpflicht

Kaufberatung

  • Kurzbewertungen vom ADAC- und Classic-Data-Vertragssachverständigen

    Der Ablauf einer Kurzbewertung sieht wie folgt aus:


    • Probefahrt mit dem Fahrzeug
    • Information über die vorhandenen Mängel
    • Fotos vom Autos (Übersicht, Motorraum, Innenraum, Fahrgestellnummer, Tacho)
    • Erstellung einer Classic-Data-Mappe mit Zustandserklärung

    Zu beachten ist, dass die Kurzbewertung lediglich für die Versicherungseinstufung verwendet wird. Wenn Sie Ihren alten Klassiker verkaufen möchten, sollten Sie ein ausführliches Oldtimer-Gutachten von Ihrem Kfz-Sachverständiger anfertigen lassen.


    Übrigens: Bei Cargutachten Zimmermann in Lübben kostet eine Kurzbewertung 200,00 Euro . Sie sind ADAC-Mitglied? Dann sparen Sie 10,00 Euro! Wenn Sie Extra-Leistungen wünschen, die über eine reguläre Kurzbewertung hinaus gehen, werden diese zusätzlich berechnet. Besuchen Sie uns in unserer Kfz-Prüfstelle in Lübben!

  • Classic-Data-Zertifikat

    Der Ablauf einer ausführlichen Oldtimer-Bewertung sieht wie folgt aus:


    • Begutachtung der Baugruppen des Fahrzeuges (ohne Zerlegung)
    • Besichtigung der Fahrzeugunterseite
    • Probefahrt
    • schriftliche Dokumentation über technische Daten und einzelne Baugruppen
    • Erstellung eines Classic-Data-Zertifikates mit Zustandsbericht, Wert, Bildmaterial und mehr

    Unser Tipp: Informieren Sie sich unbedingt bei Ihrer Kfz-Versicherung über das erforderliche Oldtimer-Gutachten – so sind Sie auf der sicheren Seite!

E-Fahrzeuge

  • Kauf eines Elektrofahrzeuges

    Mit Antragstellung müssen bereits folgende Unterlagen eingereicht werden:


    • Die Rechnung
    • Die Erklärung der wahrheitsgemäßen Angaben (das Formblatt wird im Anschluss an die elektronische Antragstellung generiert und zum Download bereitgestellt)

    Im Falle des Erwerbs eines Gebrauchtfahrzeugs:


    • Einen Nachweis über den Listenpreis des Neufahrzeugs in Form eines Gutachtens der Deutschen Automobil Treuhand (DAT) oder einer Neufahrzeugrechnung.
    • Eine Erklärung über die maximale Laufleistung des Fahrzeugs von 15.000 Kilometern zum Erwerbszeitpunkt. Die Erklärung ist über das Formular „Nachweispaket von Gebrauchtwagen“ durch eine amtlich anerkannte Prüforganisation oder einen amtlich anerkannten Sachverständigen zu bestätigen.
  • Checkliste für Neufahrzeuge

    • Das Fahrzeugmodell muss sich auf unserer Liste der förderfähigen Fahrzeuge befinden.
    • Gefördert werden ausschließlich Fahrzeuge, deren Erstzulassung bei Antragstellung maximal 1 Jahr zurückliegt.
    • Das Fahrzeug muss im Inland mindestens sechs Monate auf die Antragstellerin/den Antragsteller erstzugelassen sein. Im Falle des Leasings erhöht sich die Mindesthaltedauer.
    • Bei einer Leasingdauer von 12 Monaten bis einschließlich 12 Monate und bei über 23 Monaten auf 24 Monate.
    • Neufahrzeuge, die nach dem 3. Juni 2020 und bis zum 31. Dezember 2021 erstmalig zugelassen und beantragt werden, können eine Innovationsprämie erhalten, bei dem der Bundesanteil am Umweltbonus verdoppelt wird.

    Der BAFA Umweltbonus kann mit folgenden Förderprogrammen kombiniert werden:


    • Den Förderrichtlinien Elektromobilität und Markthochlauf NIP2 des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI).
    • Dem Sofortprogramm „Saubere Luft“ und dem Flottenaustauschprogramm „Sozial und Mobil“ des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU).
    • Sowie der „Klimaschutzförderrichtlinie Unternehmen – Klimaschutz-Projekte in wirtschaftlich tätigen Organisationen“ des Landes Mecklenburg-Vorpommern.
  • Checkliste junge Gebrauchtfahrzeuge

    • Das Fahrzeugmodell muss sich auf unserer Liste der förderfähigen Fahrzeuge befinden.
    • Das Fahrzeug muss nach dem 4. November 2019 oder später erstzugelassen sein. Die Erstzulassung kann auch in einem anderen EU-Staat erfolgt sein.
    • Das junge gebrauchte Fahrzeug darf maximal 12 Monate erstzugelassen gewesen sein und darf eine maximale Laufleistung von 15.000 Kilometern aufweisen.
    • Der maximale förderfähige Bruttogesamtfahrzeugpreis für Gebrauchtfahrzeuge beträgt wegen des typischen Wertverlusts auf dem Wiederverkaufsmarkt 80 Prozent des Listenpreises des Neufahrzeugs (brutto, inklusive Sonderausstattung). Davon ist der Bruttoherstelleranteil noch abzuziehen. Übersteigt der Kaufpreis Ihres Gebrauchtfahrzeuges den maximalen förderfähigen Bruttogesamtfahrzeugpreis, ist eine Förderung ausgeschlossen.
    • Das Fahrzeug muss im Inland mindestens sechs Monate auf die Antragstellerin/den Antragsteller zugelassen sein. Im Falle des Leasings erhöht sich die Mindesthaltedauer bei einer Leasingdauer von 12 Monaten bis einschließlich 23 Monate auf 12 Monate und bei über 23 Monaten auf 24 Monate.
    • Für die Gebrauchtfahrzeuge muss der Förderantrag spätestens 12 Monate nach der Zweitzulassung gestellt werden.
    • Das junge gebrauchte Fahrzeug kann mit der Innovationsprämie (Verdoppelung des Bundesanteils) bezuschusst werden, wenn die Erstzulassung nach dem 4. November und die Zweitzulassung nach dem 3. Juni 2020 und bis zum 31. Dezember 2021 erfolgt und beantragt wurde.

    Der BAFA Umweltbonus kann mit folgenden Förderprogrammen kombiniert werden:


    • Den Förderrichtlinien Elektromobilität und Markthochlauf NIP2 des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI).
    • Dem Sofortprogramm „Saubere Luft“ und dem Flottenaustauschprogramm „Sozial und Mobil“ des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU).
    • Sowie der „Klimaschutzförderrichtlinie Unternehmen – Klimaschutz-Projekte in wirtschaftlich tätigen Organisationen“ des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

    Wichtig! Das Gebrauchtfahrzeug darf nicht bereits durch den BAFA Umweltbonus gefördert worden sein.

Für die Förderung (Umweltbonus) erstellen wir Gutachten auch für elektrisch betriebene Gebraucht-Fahrzeuge.

Im Falle des Erwerbs eines Gebrauchtfahrzeugs wird ein Nachweis über den Listenpreis des Neufahrzeugs in Form eines Gutachtens der Deutschen Automobil Treuhand (DAT) oder einer Neufahrzeugrechnung und eine Erklärung über die maximale Laufleistung des Fahrzeuges von 15.000 Kilometern zum Erwerbszeitpunkt durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen benötigt.

Wenn Sie Fragen zu unseren Angeboten oder sonstige Wünsche haben, können Sie gerne unser Kontaktformular nutzen. Den Nachweis zur Förderung von E-Fahrzeugen finden Sie im Downloadbereich.

Wir werden uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen. Oder Sie rufen uns einfach an!

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